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23.12.2016

Mehr Sicherheit an Silvester und Neujahr

Landeshauptstadt und Polizei treffen Vorkehrungen/Seitens der Stadt wird es ein Feuerwerksverbot in der Altstadt, verbesserte Beleuchtung am Burgplatz und einen Security Point geben


Text: Paulat, Volker
Hier die Einzelheiten zu den städtischen Vorkehrungen:
Feuerwerksverbot in der Altstadt
In der Silvesternacht wird es ein temporäres Mitführ- und Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern in der Düsseldorfer Altstadt geben. "Ziel des Verbots ist es, die Zahl der Verletzungen und Gefährdungen von Menschen durch unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern zu reduzieren", erklärte Ordnungsdezernent Dr. Stephan Keller. Verboten sind Feuerwerkskörper, die nur wenige Tage vor Silvester an Privatpersonen über 18 Jahren abgegeben werden dürfen, wie Raketen, Böller und Feuerwerksbatterien. Erlaubt bleibt dagegen so genanntes Jugendfeuerwerk, wie etwa Wunderkerzen und Bodenfeuerwirbel, also Feuerwerkskörper, die ganzjährig und an Menschen ab 12 Jahren abgegeben werden dürfen.

Das Feuerwerksverbot wird von Samstag, 31. Dezember, 20 Uhr, bis Sonntag, 1. Januar 2017, 6 Uhr, gelten. Während dieser Zeit ist es im öffentlichen Straßenraum in der Altstadt verboten, Feuerwerkskörper jeglicher Art mitzuführen oder gar zu entzünden. Das Verbot umfasst nicht nur den bisher in Rede stehenden Burgplatz, sondern ein Gebiet von der Ratinger Straße im Norden, der Heinrich-Heine-Allee im Osten, der Flinger Straße und dem Gebiet um den Alten Hafen im Süden und dem Rhein im Westen. Einzelheiten sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.



Kontrollstellen, wie etwa beim Glasverbot, wird es nicht geben. Dies deshalb nicht, weil der Besucherandrang in der Altstadt zu Silvester, anders als an den Karnevalstagen, deutlich geringer ist. Darüber hinaus ist durch die hohe polizeiliche und ordnungsbehördliche Präsenz innerhalb des Verbotsgebietes ein wesentlich schnellerer Zugriff auf eventuelle Störer möglich. Auf den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich des Abbrenn- und Mitführverbots wird durch eine temporäre Beschilderung hingewiesen, die nach Weihnachten 2016 an verschiedenen Stellen am Rande des Gebietes, wo das Feuerwerksverbot gilt, angebracht wird.

Verbotswidrig mitgebrachte Feuerwerkskörper dürfen durch die Polizei und/oder das Ordnungsamt sichergestellt werden. Die sichergestellten Feuerwerkskörper werden unmittelbar vor Ort vernichtet. Zum Zweck der Vernichtung werden an verschiedenen Stellen mit Wasser gefüllte Container aufgestellt, in denen Feuerwerkskörper unbrauchbar gemacht und zwischengelagert werden können. Die Verhängung von Bußgeldern ist nicht vorgesehen.

Die Polizei wird mit einem erheblichen Personalaufgebot im gesamten Gebiet der Altstadt, besonders an neuralgischen Punkten, präsent sein. Die Polizeibeamten werden sich um die Verhütung und Verfolgung von Straftaten und um die Überwachung des Mitführ- und Abbrennverbots kümmern.

Das Ordnungsamt wird zum Jahreswechsel mit über 60 Dienstkräften im Einsatz sein. Sie setzen sich zusammen aus Mitarbeitern der Verkehrsüberwachung und des Ordnungs- und Servicedienstes. Die Streifen des OSD werden sich primär um die Überwachung der Einhaltung der Straßenordnung, der Sondernutzungssatzung, des Immissionsschutzgesetzes (Aktion "Dem Lärm die Spitze nehmen") und des Jugendschutzgesetzes kümmern, während die Streifen der Verkehrsüberwachung die Ordnung an und um die Taxihalteplätze besonders an der Heinrich-Heine-Allee sicherstellen sollen. Die Leitstelle des Ordnungsamtes wird ebenfalls besetzt sein.
Sofern erforderlich, unterstützen Streifen des OSD die Polizei bei Sicherstellung, Verwahrung und Vernichtung von sichergestellten Gegenständen. Darüber hinaus werden zwei Dienstkräfte der Gewerbeabteilung als Mitglieder einer Erkundungsgruppe tätig sein und eine stetige Verbindung des Ordnungsamtes zu Polizei und zur Feuerwehr halten.

Die eigentliche Verfügung wird im Amtsblatt am Samstag, 17. Dezember, öffentlich bekannt gemacht werden. Im Internet ist sie dann unter www.duesseldorf.de/ordnungsamt/feuerwerksverbot.html abrufbar. Die Veranstaltung eines städtischen Feuerwerks ist nicht vorgesehen.

Bessere Beleuchtung Burgplatz

Teil der Sicherheitsvorkehrungen für Silvester ist Ausbau der Beleuchtung des Burgplatzes, um die Erkennbarkeit von Gefährdungen zu verbessern und die Bedingungen für die Einsatzkräfte der Polizei, der Rettungsdienste und der Feuerwehr zu optimieren. Damit verbunden ist auch die Montage von Kameras für die polizeiliche Videoüberwachung.

Die Ausleuchtung erfolgt dauerhaft über drei zusätzliche Lichtmasten, die in das Platzensemble eingefügt werden. Die Beleuchtungsintensität für den Burgplatz ist laut dem Amt für Verkehrsmanagement situationsabhängig schaltbar und wird in weniger kritischen Situationen dann auch wieder abgesenkt. 

Security Point

Anlässlich der Vorfälle von sexueller Belästigung an Silvester im letzten Jahr richtet das Büro für die Gleichstellung von Frauen und Männern gemeinsam mit der Ambulanz für Gewaltopfer des Gesundheitsamtes sowie der Frauenberatungsstelle Düsseldorf e.V., und geplanter Unterstützung des Opferschutzes der Polizei Düsseldorf, einen Security Point in der Altstadt ein. Die Anlaufstelle wird zentral im Gebäude Burgplatz 11 eingerichtet. Das Fachpersonal des Security Points wird mindestens von 22 Uhr am Silvestertag bis 3 Uhr am Neujahrsmorgen für Hilfsbedürftige zur Verfügung stehen. Während dieser Zeit sind die Dienstkräfte auch unter der Rufnummer 0211-686854 erreichbar. Bei der Rufnummer handelt es sich um die der Frauenberatungsstelle, die für diese Zeit auf das Personal des Security Points umgeleitet wird.

Neben der Besetzung des Security Points durch Dienstkräfte des Gleichstellungsbüros wird auch eine Sammelstelle für Minderjährige eingerichtet, die vom Jugendamt betrieben wird. Außerdem wird auch das Ausländeramt in der Silvesternacht für ausländerrechtliche Rückfragen im Einsatz sein.


69823.12.2016
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